Künftig soll es den Mitglieder des Kantonsrates möglich sein, sich unter bestimmten Voraussetzungen vertreten zu lassen. Der Kantonsrat hat hierfür das Gesetz über die Vertretung von Parlamentsmitgliedern beschlossen. Damit es in Kraft treten kann, bedarf es zusätzlich einer Änderung der Kantonsverfassung.

Begründung
Parole

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Wir sagen Ja